Studium
Der Stellenwert und die Ausweitung der Kapazitäten von öffentlichen Einrichtungen der Kinderbetreuung führen zu einem stärkeren Bedarf an akademisch ausgebildeten pädagogischen Fachkräften. Der Studiengang Kindheitspädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts qualifiziert unter anderem für die pädagogische Arbeit mit Kindern, für Tätigkeiten im pädagogischen Bereich von Grundschulen, für Leitungsfunktionen und Fachberatung im Elementarbereich sowie für die Unterstützung von Familien bei Erziehungsaufgaben. Näheres zum Berufsprofil finden Sie im Bereich Downloads und Links.
Mit dem Ziel der Stärkung internationaler Perspektiven und inter- sowie transkultureller Kompetenz können die im Studium vorgesehenen Praktika gern im Ausland absolviert werden.
Vorteile, Perspektiven, Schwerpunkte
Profilbildend sind zwei Studienschwerpunkte:
- Spracherwerb, Sprachbildung und Sprachförderung
Mono- und multilingualer Spracherwerb, Deutsch als Erst- und Zweitsprache, Literacy, Schriftspracherwerb und Sprachförderung - Religion als Dimension von Bildung
Umgang mit Sinn- und Existenzfragen von Kindern, Reflexion des eigenen Zugangs zu Religion, Orientierung in der multireligiösen Lebenswelt
Allgemeines zum Studium
Die Ausbildung und Berufserfahrung von staatlich anerkannten Erzieher*innen kann nach einem Prüfungsverfahren auf das Studium angerechnet werden. In der Regel führt die Anerkennung zu einer zeitlichen Studienentlastung innerhalb der einzelnen Semester.
Einleitung
Dem Studiengang liegt ein ganzheitliches Bildungsverständnis kindlicher Entwicklung zugrunde. Studiengangsübergreifende Veranstaltungen fördern den Austausch mit Studierenden und Lehrenden anderer Studienrichtungen. Die methodisch-reflexive Auseinandersetzung Studierender mit Vorstellungen und Werteorientierungen im Kontext pluralistisch-demokratischer Gesellschaften ist erklärtes Ziel. Praxis- und Studienaufenthalte an anderen Hochschulen und pädagogischen Einrichtungen im In- und Ausland werden gefördert und tragen zur Entwicklung interkultureller und transkultureller Kompetenzen bei.
Studienaufbau
Das 7-semestrige Studium ist modular aufgebaut. In vier Studienbereichen werden insgesamt 26 Module belegt. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungen werden in der Regel benotet. Während im ersten und letzten Semester ausschließlich an der Hochschule studiert wird, sind in der Struktur des zweiten bis sechsten Semesters enge Theorie-Praxis-Verzahnungen vorgesehen (s. Praktikum).
Kompetenzerwerb
In vier Studienbereichen werden umfangreiche Theorie-, Methoden-, Sozial- sowie selbstreflexive Kompetenzen erworben.
- Grundlagen der Kindheitspädagogik: Erziehung, Bildung, Sozialisation, Entwicklung, Gender, Diversität, Inklusion und Interkulturalität
- Bildungsprozesse und pädagogisches Handeln: Bildungsbereiche, insbesondere „ Spracherwerb, Sprachbildung und Sprachförderung” sowie „Religion als Dimension von Bildung“
- Organisation und Management: Rechtliche und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Aufgaben von Leitung und Management
- Wissenschaftliches Arbeiten: Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden, Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten, Präsentation von Referaten
Praktikum
Im Rahmen von zwei zehnwöchigen Praktika im zweiten und fünften Semester lernen die Student*innen Arbeitsfelder der Frühpädagogik sowie unterschiedliche pädagogische Konzepte und ihre praktische Umsetzung kennen. Sie setzen sich mit den komplexen allgemeinen und berufsspezifischen Anforderungen an pädagogische Fachkräfte auseinander und erfassen und reflektieren das Berufsbild des*der Kindheitspädagogen*Kindheitspädagogin.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder eine Studienberechtigung als beruflich qualifizierte*r Bewerber*in ohne Abitur gemäß § 11 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG).
Vor Studienbeginn ist kein Praktikum erforderlich.
Bewerbungsfristen und Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungen sind derzeit jeweils zum Wintersemester möglich (Studienbeginn 1. Oktober).
- Letzter Antragstermin für das Wintersemester: 15. Juli (*)
- Für Bewerber*innen gemäß § 11 BerlHG: 1. April ACHTUNG: zum WS 2023/2024 einmalige Verlängerung: 15. Juli 2023! (*)
Bewerbungen erfolgen über das Online-Bewerbungsportal der EHB innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraumes: Beginn ab Anfang Juni bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15. Juli).
Nach der Registrierung als Bewerber*in und den online vorgenommenen Angaben zum Bewerbungsverfahren, drucken Sie abschließend den 'Antrag auf Zulassung' aus, füllen diesen aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Eine über das Online-Bewerbungsportal der EHB abgegebene Bewerbung allein hat noch keine Gültigkeit. Der Zulassungsantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bis zur jeweiligen Bewerbungsausschlussfrist bei der EHB einzureichen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Zulassungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen bei der EHB, nicht das Datum des Poststempels.
Die Online-Bewerbung gilt aktuell nicht für die beruflich qualifizierten Bewerber*innen gemäß § 11 BerlHG sowie für Bewerber*innen, die sich für ein höheres Semester bewerben möchten. Bewerbungsunterlagen stehen für den Bewerberkreis gemäß § 11 BerlHG für eine Bewerbung zum Wintersemester ab Anfang Februar, für das Wintersemester 2023/2024 ab Anfang Juni, im Downloadbereich zur Verfügung. Bewerber*innen, die sich für ein höheres Semester bewerben möchten, setzen sich bitte direkt mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung.
* Die Informationen gelten vorbehaltlich der abschließenden Bestätigung und Veröffentlichung der Rechtsgrundlage.
Ablauf des Vergabeverfahrens
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren. In dem Auswahlverfahren wird unter anderem die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bewertet. Weitere Punkte werden beispielsweise für eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in in der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung, Heilpädagog*in, Rehabilitationspädagog*in, Sonderpädagog*in oder einer anderen vergleichbaren pädagogischen Berufsausbildung vergeben. Sofern eine Berufsausbildung den praktischen Teil der Fachhochschulreife darstellt, erfolgt keine besondere Bewertung der Berufsausbildung, da diese Bestandteil der Fachhochschulreife ist. Eine ausführliche Beschreibung des Auswahlverfahrens können Sie der Zulassungsordnung im Downloadbereich entnehmen.