Für Studierende gibt es zahlreiche Möglichkeiten der finanzielle Unterstützung für die Realisierung ihres Auslandsvorhabens. Informieren Sie sich hier über Förderungen über Erasmus+ und PROMOS sowie weiterer externer Stipendiengeber.
Erasmus+ für Aufenthalte von 2-12 Monaten ab Sommersemester 2026
Das Erasmus+ Programm unterstützt die Ziele der europäischen Bildungsagenden, bringt die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voran, steigert die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern bei. Darüber hinaus stärkt es vor allem die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden.
Die EHB ist durch die European Charter for Higher Education (ECHE) berechtigt, am Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (ERASMUS+, Leitaktionen KA131 und KA171) teilzunehmen. Im Rahmen dieses Programms und in Einklang mit der INternationalisierungsstrategie der EHB besteht die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Studiensemestern und Auslandspraktika, sofern sie an einer Erasmus-Partnerhochschule der EHB absolviert werden bzw. die Praxisstellen von der EHB anerkannt sind. Der Auslandsaufenthalt kann im Bachelorstudium nach dem ersten Studienjahr oder während des Master-Studiums stattfinden.
Praktika sind während des Studiums und auch im Anschluss an das Studium förderfähig (Graduiertenpraktikum).
Insgesamt können pro Studienzyklus mindestens zwei (60 Tage) bis höchstens 12 Monate gefördert werden.
Ab dem Sommersemester 2026 wird die EHB nach den Regelungen des Erasmus+ Programms alle Teilnehmenden an einer Mobilität in ein Erasmus+ Programmland mit einer entfernungsabhängigen Reisekostenpauschale fördern.
Reisedistanz
Standardreise
“Grünes Reisen”
10 - 99 km
28 Euro
56 Euro
100 - 499 km
211 Euro
285 Euro
500 - 1.999 km
309 Euro
417 Euro
2.000 - 2.999 km
395 Euro
535 Euro
3.000 - 3.999 km
580 Euro
785 Euro
4.000 - 7.999 km
1.188 Euro
1.188 Euro
8.000 und mehr km
1.735 Euro
1.735 Euro
Weitere mögliche Top-Ups:
Social Top-Up in Höhe von monatlich 250 Euro für Studierende mit geringeren Chancen:
Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
erwerbstätige Studierende, die im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts ihre Erwerbstätigkeit nicht weiterführen können
Jede Mobilität kann nach Bedarf/Notwendigkeit mit bis zu 2 Reisetagen gefördert werden. Es besteht die Möglichkeit bis zu 4 weitere geförderte Tage für "Grünes Reisen" zu beantragen, wenn die Reisezeit mehr als 2 Tage für die Hin- und Rückfahrt dauert.
Jede Mobilität wird zusätzlich mit einer entfernungsabhängigen Reisekostenpauschale gefördert (siehe Tabelle oben).
Jede Mobilität kann nach Bedarf/Notwendigkeit mit bis zu 2 Reisetagen gefördert werden. Es besteht die Möglichkeit bis zu 4 weitere geförderte Tage für "Grünes Reisen" zu beantragen, wenn die Reisezeit mehr als 2 Tage für die Hin- und Rückfahrt dauert.
Weitere mögliche Top-Ups:
Social Top-Up in Höhe von monatlich 250 Euro für Studierende mit geringeren Chancen:
Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
erwerbstätige Studierende, die im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts ihre Erwerbstätigkeit nicht weiterführen können
Der zusätzliche Betrag zur individuellen Unterstützung für Praktika in Höhe von 150 EUR pro Monat gilt nur bei Mobilität in Partnerländer der Regionen 13 und 14
Darüber hinaus bietet das ERASMUS+-Programm für alle Teilnehmenden folgende Leistungen:
Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule (ausgenommen sind Verwaltungsbeiträge und Beiträge zur studentischen Selbstverwaltung)
Begleitende Online-Sprachkurse
Möglichkeit der Anerkennung der Studienleistungen im Ausland (ECTS-Credits)
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerbungsformular über Forms mit Ihrer studentischen Emailadresse bis zum
01. September für das nachfolgende Sommersemester 01. Februar für das nachfolgende Wintersemester
Den Link zum Bewerbungsformular finden Sie unter Downloads und Links am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen als Anhang zum Formular:
Motivationsschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Notenspiegel
Immatrikulationsbescheinigung
Sprachnachweise (wenn keine weiteren Sprachnachweise vorhanden sind, reichen Sie bitte Ihr Abiturzeugnis ein.)
Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses (für Bewerbungen nach Spanien und Portugal)
Auswahlkriterien:
Notendurchschnitt
Sinnhaftigkeit des Vorhabens
Sprachkenntnisse
Engagement
Erasmus+: Blended Intensive Programmes und Blended Short Term Mobilitäten
Ein Blended Intensive Programme (BIP) ist ein kurzes, gemeinschaftlich mit Partnerhochschulen entwickeltes Lehrformat, das eine obligatorische virtuelle Lernphase mit einer physischen Mobilität kombiniert und in einer gemeinsamen Lerngruppe durchgeführt wird. Eine Blended Short Term Mobilität ist eine kürzere, individuelle Mobilität zu einer Erasmus+ Partnerhochschule der EHB oder für ein Praktikum zu einer Praxiseinrichtung, welche kombiniert ist mit virtuellen Elementen.
Für Studierende bietet dieses eine flexible Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln, ohne ein komplettes Auslandssemester absolvieren zu müssen.
Struktur und Dauer
Physische Phase: Der Aufenthalt vor Ort an der Partnerhochschule oder der Praxiseinrichtung dauert mindestens 5 bis maximal 30 Tage.
Virtuelle Phase: Die Teilnahme an einer begleitenden Online-Lernphase ist verpflichtend. Deren Dauer und Umfang hängen von den jeweiligen Lernzielen des Programms ab.
Teilnehmende: In der Regel besteht eine Gruppe bei einem BIP aus 10 bis 20 mobilen Lernenden aus mindestens drei verschiedenen europäischen Ländern,.
Förderung für Studierende
Die individuellen Mobilitätspauschalen werden von der jeweiligen Heimathochschule aus deren regulärem Erasmus+-Budget finanziert.
Studierende: Die Förderung erfolgt im Rahmen der Sätze für Short-term Blended-Mobilität, mit 79 €/Tag.
Top-Ups für geringere Chancen: Studierende mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich eine einmalige Förderung von 100€.
Green Travel: Wer nachhaltig (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft, …) reist, erhält eine höhere Reisekostenöauschale.
Akademische Anerkennung
Ein großer Vorteil des BIP ist die garantierte Anrechnung auf das Studium.
ECTS-Punkte: Studierende müssen für die erfolgreiche Teilnahme mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte erhalten.
Nachweis: Die Leistungen werden durch ein Transcript of Records (oder ein vergleichbares Dokument) bescheinigt und sollen im Rahmen des regulären Curriculums an der Heimathochschule anerkannt werden.
Wichtige organisatorische Hinweise
Falls Sie an einem BIP oder an einer Blended Short Term Mobilität teilnehmen möchten, sollten Sie Folgendes beachten:
Ansprechpartner: Da die Mobilitätspauschalen von der EHB berechnet und ausgezahlt werden, ist eine frühzeitige Absprache mit dem International Office der EHB notwendig.
Dokumentation: Wie bei klassischen Erasmus-Aufenthalten müssen auch hier Dokumente wie das Learning Agreement, das Grant Agreement und eine Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay) erstellt werden.
PROMOS – Stipendium für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt außerhalb Europas
Über PROMOS, ein Programm des DAAD zur Steigerung der Mobilität von Studierenden, können Auslandsaufenthalte für ein Studium, ein Praktikum, einen Sprachkurs oder einen Fachkurs unterstützt werden.
Die EHB fördert aus diesem Programm u.a. Aufenthalte außerhalb Europas mit einem Teilstipendium. Die Höhe des Stipendiums bemisst sich an der Dauer des Aufenthalts, des Ziellandes und der verfügbaren Mittel.
Ein Studienaufenthalt muss dabei mindestens einen Monat betragen, höchstens sechs.
Ein Praktikum kann gefördert werden, wenn es mindestens 6 Wochen und höchstens 6 Monate dauert.
Bitte beachten Sie, dass sich die Förderungen nach dem Kalenderjahr richten müssen!
Studienreisen von bis zu 12 Tagen können ebenfalls unterstützt werden. Lehrende, die eine Studienreise planen, wenden sich bitte frühzeitig bis Mitte Januar an das International Office für die Förderung einer Studienreise im laufenden Jahr.
Auch wenn Sie bisher keine Ausbildungsförderung nach BAföG erhalten, lohnt es sich zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, AuslandsBAföG zu erhalten, da für einen Auslandsaufenthalt eine andere Berechnungsgrundlage für die Förderung gilt (siehe unten, Downloads und Links). Achtung: Für die Antragstellung ist nicht notwendigerweise das Studierendenwerk Berlin zuständig. Bitte schlagen Sie unten das für Sie zuständige BAföG-Amt nach (siehe unten, Downloads und Links). Zudem sollten Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen, d.h. ca. 8 Monate vor Beginn Ihres geplanten Auslandsaufenthalts.
Stipendien für studiengebundene Praktika und Vorbereitung von Abschlussarbeiten in Frankreich, Forschungsstipendien über ein deutsch- französisches Thema in Frankreich, Fach- und themenorientierte deutsch-französische Austauschprogramme im Hochschulbereich.
Voll- und Teilstipendien für Studierende an Fachhochschulen, die zur Vertiefung von Studieninhalten an einer amerikanischen Hochschule studieren wollen.