Praxis in der Sozialen Arbeit (B.A.)
Die enge Verknüpfung von Theorie- und Praxisanteilen ist ein charakteristisches Merkmal des Studiengangs, der in den einschlägigen Berufsfeldern mit Behörden und freien Trägern gut vernetzt ist.
Information Praktikum
Im vierten Fachsemester ist ein Praktikum abzuleisten. Das Praktikum dauert 20 Wochen. Die Arbeitszeit über das gesamte Praktikum beträgt insgesamt 640 Stunden. Nach Antrag können die 640 Stunden auch über einen Zeitraum von 25 Wochen in Teilzeit geleistet werden. Am Montag werden die Studierenden für die Praxisbegleitung an der Hochschule freigestellt.
Ihr Praktikum können Sie in Berlin, in anderen Bundesländern oder im Ausland absolvieren. Voraussetzung zur Anerkennung einer Praxisstelle ist, dass es sich um Lernorte in einem Bereich der Sozialen Arbeit handelt, in denen sozialarbeiterische/sozialpädagogische Aufgaben erfüllt und Lernziele verwirklicht werden können. Die Träger der Praxisstellen sind Ausbildungspartner der Evangelischen Hochschule Berlin und benennen für die Anleitung der Studierenden eine*n Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung. Praxisstellen müssen vor Beginn des Praktikums durch das Praxisamt anerkannt werden.
Netzwerk
Wir engagieren uns für einen regen Austausch und eine gute Zusammenarbeit mit der Praxis der Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Hierzu veranstalten wir regelmäßig
- diePraxismesse, bei der sich unterschiedliche Einrichtungen vorstellen. So können Studierende sich erkundigen, wo sie ihr Praktikum absolvieren wollen und auch andere Angehörige der Hochschule kommen in Austausch mit Praktiker*innen der Sozialen Arbeit.
- das Praxisanleiter*innen-Treffen, bei dem die Anleiter*innen des laufenden und vorherigen praktischen Studiensemesters zum gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsaustausch eingeladen werden.
- den Praxisausschuss, der verantwortlich für die konzeptionelle Weiterentwicklung des praktischen Studiensemesters, für die Vorbereitung und Durchführung der Praxisanleiter*innen-Treffen und für die Erarbeitung von Fortbildungsangeboten für die in der Praxis arbeitenden Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen ist. Dem Praxisausschuss gehören Vertreter*innen des Studiengangs, der Praxis und ein*e studentische*r Vertreter*in an.
- die Mitwirkung in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisreferate (BAG Prax)
- Kooperation mit Brot für die Welt (Praktika im Ausland)
- die Mitwirkung in der Arbeitsgemeinschaft der Praxiskoordination der Berliner Jugendämter (AGP Jug)
Praxisstellen
Das praktische Studiensemester ermöglicht es den Studierenden, den Anwendungsbezug des Studiums der Sozialen Arbeit zu erhöhen. Sie lernen Rahmenbedingungen kennen, wenden ihr erworbenes Wissen an, erweitern ihre Kompetenzen und reflektieren ihre Erfahrungen. Dabei nimmt die fachliche Anleitung durch berufserfahrene Praktiker*innen der Sozialen Arbeit eine besonders wichtige Rolle ein.
Praxisstellen sind Lernorte in einem Bereich der Sozialen Arbeit, in denen sozialarbeiterische/sozialpädagogische Aufgaben erfüllt und Lernziele verwirklicht werden können. Um über die Anerkennung neuer Praxisstellen entscheiden zu können, benötigt das Praxisamt:
- eine Stellenbeschreibung: Welche Leistungen bietet die Einrichtung an?
- einen allgemeinen Ausbildungsplan: Welche Aufgaben sind im Praktikum für die Studierenden der Sozialen Arbeit vorgesehen?
- und den Qualifikationsnachweis de*r Anleiter*in als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in (z.B. durch ein Schreiben des Trägers oder der staatlichen Anerkennung)
Die Anerkennung von Praxisstellen erfolgt im konkreten Einzelfall. Neue Praxisstellen können per Aushang um Praktikant*innen werben. Einzusehen sind die Angebote in den Schaukästen vor dem Praxisamt im A-Gebäude.
Montags sind die Studierenden für die Lehrveranstaltungen freizustellen. Eine Übersicht der Termine der praxisbegleitenden Seminare finden Sie unter „Informationen zum Praktikum“.
Am Ende des Praktikums ist eine Praktikumsbeurteilung zu erstellen, aus der hervorgeht, dass das Praktikum erfolgreich bzw. nicht erfolgreich abgeleistet wurde. Hinweise, wie die Beurteilung erstellt werden kann, finden Sie in dem Dokument „Informationen für Anleiter*innen und Studierende“ auf dieser Seite.
Gern steht Ihnen das Praxisamt bei Anregungen und Fragen zur Verfügung.
Auslandspraktika

Ein Praktikum im Ausland bietet Studierenden die Möglichkeit, interkulturelle und handlungsorientierte Kompetenzen zu vertiefen. Die Erfahrung in einem fremden Land eröffnet neue Perspektiven für die Einschätzung der Praxis Sozialer Arbeit in Deutschland. Um einen solchen Aufenthalt gut vorzubereiten, empfiehlt es sich, damit mindestens ein Jahr vor Antritt des Praktikums im Ausland zu beginnen.
Die Überlegung, welches Land für Sie in Frage kommt, sollte vor allem von der Überlegung geleitet sein, welche Sprache sie so gut sprechen, dass Sie in der Sozialen Arbeit tätig werden können (min. B2-Niveau).
Das Praxisamt bietet Ihnen Unterstützung an bei Überlegungen zum Zielland, dem gewünschten Arbeitsbereich und überlegt mit Ihnen, wie Sie Ihre Suche gestalten können. Weiterhin können Sie im Praxisamt (A 106) Berichte von Studierenden einsehen, die ihr Praktikum im Ausland erfolgreich absolviert haben.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Praxisstelle im Ausland ist, dass es sich um einen Lernort in einem Bereich der Sozialen Arbeit handelt, in dem sozialarbeiterische/sozialpädagogische Aufgaben erfüllt und Lernziele verwirklicht werden können.
Um über die Eignung der Praxisstelle zu entscheiden, benötigt das Praxisamt folgende Unterlagen von der Praxisstelle:
- eine Stellenbeschreibung: Welche Leistungen bietet die Einrichtung an?
- einen allgemeinen Ausbildungsplan: Welche sozialarbeiterischen/ sozialpädagogischen Aufgaben sind im Praktikum für die Studierenden der Sozialen Arbeit vorgesehen?
- und den Qualifikationsnachweis de*r Anleiter*in (Abschluss in Sozialer Arbeit oder vergleichbarer Hochschulabschluss)
Bei der Kommunikation mit Ihrer zukünftigen Praxisstelle sind wir Ihnen bei Bedarf gern behilflich.
Es besteht eine Kooperation mit Brot für die Welt, die eine Vermittlung in von ihnen geförderte Einrichtungen in Afrika, Asien und Südamerika ermöglichen. Der Bewerbungsschluss ist der 15 Januar für das folgende Wintersemester und der 15. Oktober für das folgende Sommersemester. Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit Sabine Schuhhardt in Verbindung.
Zu Fragen von europäischen und internationalen Förderprogrammen berät Sie Tanja Reith im International Office (F 103).
Downloads und Links
- Termine Wintersemester 2021/2022 (PDF, 9,82 KB)
- Termine Sommersemester 2022 (PDF, 12,84 KB)
- Informationen für Anleiter*innen und Praktikant*innen_Soziale Arbeit (PDF, 77 KB)
- Praktikumsordnung (PDF, 264 KB)
- Ableistung des Praktikums in Teilzeit (PDF, 60 KB)
- Informationen für Anleiter*innen und Praktikant*innen_Soziale Arbeit_ENGLISCH (PDF, 117 KB)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisämter/-referate an Hochschulen für Soziale Arbeit
Ihre Ansprechpersonen im Praxisamt

Sabine Schuhhardt
Position Leitung Praxisamt Soziale Arbeit
Arbeitsbereich(e) Familienbeauftragte, Supervisionsbeauftragte
Telefon 0 30 845 82 284
E-Mail schuhhardt@eh-berlin.de
Büro A106, A-Gebäude
Sprechzeiten Mo 09.00 bis 15.00 Uhr und Di bis Do nach Vereinbarung
