FAQs Kindheitspädagogik
Welche Unterlagen reiche ich ein?
Bewerbungen sind auf den Antragsformularen der EHB mit den erforderlichen Unterlagen bis zur jeweiligen Bewerbungsausschlussfrist zu stellen. Eine über das Online-Portal abgegebene Bewerbung allein hat noch keine Gültigkeit!
Nach Abschluss Ihrer Angaben im Bewerbungsportal klicken Sie unter Abgegebene Anträge auf Anschreiben und abzugebende Unterlagen. Sie erhalten eine PDF-Datei mit Ihrem Antrag auf Zulassung. Drucken und füllen Sie den Antrag auf Zulassung bitte aus, unterschreiben ihn, fügen die erforderlichen schriftlichen Nachweise bei und senden ihn an die angegebene Adresse der EHB.Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Zulassungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen bei der EHB, nicht das Datum des Poststempels.
Sparen Sie Papier: Dem Antrag sind ausschließlich die für das Vergabeverfahren relevanten Unterlagen beizufügen! Weitere Unterlagen finden keine Berücksichtigung! Sehen Sie bitte zudem von der Übersendung der Unterlagen in Klarsichthüllen und Schnellheftern ab. Beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen hierzu im Downloadbereich.
Welche Unterlagen reiche ich ein, falls ich eine Fachhochschulreife bestehend aus einem schulischen und praktischen Teil erworben habe?
Der Bewerbung ist das Zeugnis über die Zuerkennung der Fachhochschulreife auf der Grundlage des Zeugnisses des schulischen Teils der Fachhochschulreife und des Nachweises des praktischen Teils beizufügen.
Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Datum der Zuerkennung der Fachhochschulreife, d.h. das Abschlussdatum der fachpraktischen Ausbildung maßgeblich. Die Zugangsberechtigung muss jeweils bis zum Bewerbungsausschlusstermin vorliegen.
Was ist zu beachten, falls ich die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben habe?
Nicht jede Fachhochschulreife eines anderen Bundeslandes ist automatisch im Land Berlin anerkannt. Sofern das Zeugnis nicht an einer Fachoberschule erworben wurde und keinen Zusatz enthält, aus dem ersichtlich ist, dass der Abschluss auch in Berlin anerkannt ist beziehungsweise eine bundesweite Gültigkeit hat, wird eine Anerkennungsbescheinigung der Schule benötigt, an welcher der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben worden ist oder von der für das Schulwesen zuständigen Landesverwaltung. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass das Zeugnis der Fachhochschulreife auf der Grundlage der geltenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auch im Land Berlin Gültigkeit hat. Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsmaterial im Downloadbereich.
Welchen Nachweis reiche ich ein, falls ich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehöre?
Reichen Sie bitte in diesem Fall eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung Ihrer Kirchengemeinde ein.
Gibt es Informationen über Zulassungsgrenzen?
Im Verlauf der Verfahren zur Vergabe der Studienplätze eine Information über die aktuellen Zulassungsgrenzen im Downloadbereich hinterlegt.
Wann und in welcher Form erhalte ich eine Antwort über den Ausgang des Vergabeverfahrens?
Ein Zulassungsbescheid im Hauptverfahren wird in der Regel in der ersten Hälfte des auf den Bewerbungstermin folgenden Monats als PDF-Dokument im Bewerbungsportal bereitgestellt, das heißt bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis Mitte Februar. Weitere Zulassungsbescheide können im Rahmen eines Nachrückverfahrens im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn erfolgen.
Ablehnungsbescheide werden zum Ende des Verfahrens verschickt.
WICHTIG: Über jede Statusänderung werden Sie über das Bewerbungsportal an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse informiert, vorausgesetzt Sie melden sich nach jeder Benachrichtigungsmail in Ihrem Bewerbungsportal an. Beachten Sie daher unbedingt diese Nachrichten und gehen in Ihr Bewerbungsportal!
Im Fall einer Zulassung zum Studium wird Ihnen im Bewerbungsportal als Status 'Zulassungsangebot liegt vor' angezeigt. Mit einem Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Frist für die Immatrikulation (Einschreibung) gesetzt, die einzuhalten ist! Werden Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Immatrikulation versäumt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Der Zulassungsbescheid erscheint im Bewerbungsportal als PDF-Dokument.
Wenn Sie aktuell keine Zusage erhalten haben, wird Ihnen als Status in Ihrem Bewerberportal beispielsweise 'Zulassungsangebot aktuell nicht möglich' angezeigt. Sie nehmen dann automatisch am Nachrückverfahren teil und können im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn eine Studienplatzzusage erhalten.