FAQs Gesundheit/Pflege – Berufspädagogik | berufsbegleitend
Studierbarkeit
Bitte beachten Sie, dass das Studium von der Form her berufsbegleitend ist, dass es aber von den Credits und Workloads einem Vollzeitstudium ähnelt. Der zeitliche Aufwand wird häufig unterschätzt, da das Studium in Blockform organisiert ist. Insofern empfehlen wir eine Planung mit maximal einer halben Stelle.
Kann ich mich bewerben, wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt?
Ja. In diesem Fall muss im Rahmen der Bewerbung eine vom Prüfungsamt ausgestellte Fächer- und Notenübersicht eingereicht werden, aus der hervorgeht, dass auf der Grundlage des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird. Es müssen bereits 85 % der im jeweiligen Studium insgesamt erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht worden sein; anderenfalls ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren nicht möglich!
Die Bescheinigung muss die Angabe der Regelstudienzeit des Studienganges enthalten, die insgesamt zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkte, die bisher erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die Ausweisung der vorläufigen Gesamtnote. Die EHB errechnet keine Note! Die Teilnahme am Verfahren zur Vergabe der Studienplätze erfolgt auf der Grundlage der bescheinigten Durchschnittsnote. Das spätere Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt somit unbeachtet.
Wann und in welcher Form erhalte ich eine Antwort über den Ausgang des Vergabeverfahrens?
Zulassungsbescheide im Hauptverfahren werden in der Regel in der ersten Hälfte des auf den Bewerbungstermin folgenden Monats als PDF-Dokument im Bewerbungsportal bereitgestellt, d.h. bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis Mitte Februar. Weitere Zulassungsbescheide können im Rahmen eines Nachrückverfahrens im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn erfolgen.
WICHTIG: Über jede Statusänderung werden Sie über das Bewerbungsportal an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse informiert, vorausgesetzt Sie melden sich nach jeder Benachrichtigungsmail in Ihrem Bewerbungsportal an. Beachten Sie daher unbedingt diese Nachrichten und gehen in Ihr Bewerbungsportal!
Im Fall einer Zulassung zum Studium wird Ihnen im Bewerbungsportal als Status 'Zulassungsangebot liegt vor' angezeigt. Mit einem Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Frist für die Immatrikulation (Einschreibung) gesetzt, die einzuhalten ist! Werden Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Immatrikulation versäumt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Der Zulassungsbescheid erscheint im Bewerbungsportal als PDF-Dokument für die Dauer der Ihnen gesetzten Frist für die Immatrikulation.
Wenn Sie aktuell keine Zusage erhalten haben, wird Ihnen als Status in Ihrem Bewerberportal beispielsweise 'Zulassungsangebot aktuell nicht möglich' angezeigt. Sie nehmen dann automatisch am Nachrückverfahren teil und können im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn eine Studienplatzzusage erhalten. Ablehnungsbescheide werden zum Ende des Verfahrens verschickt.
Werden Studiengebühren erhoben?
Studiengebühren werden derzeit nicht erhoben. Die im Zuge der Immatrikulation und Rückmeldung anfallenden Gebühren können Sie den Informationen im Downloadbereich entnehmen. In den Gebühren ist u.a. ein Semesterticket enthalten. Der genaue Betrag wird im Rahmen einer Zulassung mitgeteilt.