Zugangsvoraussetzungen

Für den Zugang zum Bachelorstudiengang ‚Hebammenwissenschaft (B. Sc.in Midwifery)' gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach den Vorgaben des Hebammengesetzes (HebG -§ 10 HebG) in Verbindung mit den Vorgaben des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG - §§ 10, 11 BerlHG).

Danach benötigen Bewerber:innen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z.B. Abitur oder Fachhochschulreife, die im Rahmen der Bewerbung bis zur Bewerbungsausschlussfrist zu belegen ist.

Beruflich qualifizierte Bewerber:innen, die keine schulische HZB erworben haben, sondern eine Berufsausbildung nach den Vorgaben des HebG abgeschlossen haben, z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Pflegefachmann:frau durchlaufen nach Erhalt eines Vertrages für die akademische Hebammenausbildung nicht den u.a. zweiten Schritt über das Bewerbungsportal, sondern verwenden innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums bitte die im Download  hinterlegten Bewerbungsformulare.

Darüber hinaus gilt für alle Bewerber:innen, dass

  • sie einen gültigen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung bei einer mit der EHB im Studiengang Hebammenwissenschaft kooperierenden, Verantwortlichen Praxiseinrichtung (VPE) nach den Vorgaben des HebG nachweisen.
  • sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben dürfen, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt. Dieser Nachweis ist über ein erweitertes Führungszeugnis zu erbringen.
  • sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung des Hebammenstudiums ungeeignet sein dürfen. Dieser Nachweis ist über eine ärztliche Bescheinigung einer gesundheitlichen Untersuchung zu erbringen.

Das erweiterte Führungszeugnis und die ärztliche Bescheinigung einer gesundheitlichen Untersuchung sind für den Abschluss des Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung erforderlich. Diese Unterlagen sind daher in der Regel erst zum Zeitpunkt einer Immatrikulation an der EHB nachzuweisen!

 

Bewerbungen: Ablauf, Fristen und Unterlagen

Bewerbungen sind derzeit jeweils zum Wintersemester möglich (Studienbeginn 1. Oktober).

Ablauf der Bewerbung - Die Reihenfolge der Abläufe ist zu beachten!

Erster Schritt:

Bewerber:innen müssen ihre Bewerbung direkt bei einer mit der EHB kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtung/Geburtsklinik (VPE) einreichen. In allen VPEs endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/2025 in der Regel am 31. März 2024. Beachten Sie bitte die Informationen auf der Internetseite der jeweiligen VPE. Bewerber:innen sind aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen vor Ablauf dieser Frist bei der verantwortlichen Person der gewünschten VPE einzureichen (siehe nachfolgende Übersicht und Kontaktdaten der Ansprechpersonen in den VPEs). Die Bewerber:innen durchlaufen dort das Bewerbungsverfahren. Die verantwortlichen VPEs setzen im Bewerbungsverfahren in der Regel ergänzend ein mindestens zweiwöchiges facheinschlägiges Vorpraktikum voraus (Kreißsaal, Wochenstation, Gynäkologie, freiberufliche Hebamme, Geburtshaus; FSJ in vorgenannten Bereichen, Ausbildung in Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege).

Zweiter Schritt:

Sofern die Bewerber:innen von einer VPE einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung erhalten und die weiteren o.a. Zugangsvoraussetzungen erfüllen, muss das Bewerbungsportal der EHB durchlaufen werden, um im weiteren Verlauf die Immatrikulation vornehmen zu können. Der Bewerbungszeitraum an der EHB beginnt hierfür voraussichtlich am 01. Juni und endet zur Bewerbungsausschlussfrist (15. Juli).

Nach der Registrierung als Bewerber:in und den online vorgenommenen Angaben zum Bewerbungsverfahren, laden Sie bitte alle für Ihre Bewerbung erforderlichen Unterlagen im Online-Bewerbungsportal hoch. Nur wenn Sie Ihre vollständige Bewerbung online in unserem Bewerbungsportal innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist abgeben, kann Ihre Bewerbung von uns bearbeitet werden. Über das Bewerbungsportal erhalten Sie jederzeit Informationen zum Status Ihrer Bewerbung bzw. zu der folgenden Immatrikulation.

Folgende Studienbewerber:innen müssen sich innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums über das Bewerbungsportal von uni-assist e.V. für einen Studienplatz bewerben:
Alle deutschen und ausländischen Studienbewerber:innen,
-    die sich mit ausländischen Bildungsnachweisen (Zeugnissen) für einen Bachelor- oder Masterstudiengang bewerben.
-    die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder nicht an einer Schule mit Regelungen für die deutsche Abiturprüfung erworben haben.
-    die ein Studienkolleg mit der Feststellungsprüfung in einem für den beabsichtigten Studiengang facheinschlägigen Schwerpunktkurs erfolgreich abgeschlossen haben.

 

Verantwortliche Praxiseinrichtungen

Verkürztes Studium für examinierte Hebammen und Entbindungspfleger

Examinierte Hebammen und Entbindungspfleger haben an der EHB die Möglichkeit, sich die bereits abgeschlossene Hebammenausbildung auf das Bachelorstudium der Hebammenwissenschaft anrechnen zu lassen. Im Studiengang Hebammenwissenschaft B. Sc. kann ein Einstieg in das 4. Semester erfolgen. Mittels eines von der EHB entwickelten Bewertungsverfahrens wird festgestellt, ob die außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen denen der Studienmodule an der EHB entsprechen, um innerhalb von nur 4 Semestern den Studienabschluss Hebamme (B. Sc.) zu erlangen.

Das verkürzte Studium für fachschulisch qualifizierte Hebammen und Entbindungspfleger beinhaltet weiterhin Praxisphasen, in denen praktische Hebammenarbeit geleistet werden kann. 

Eine Bewerbung erfolgt jeweils zum Sommersemester und muss bis zum 15. Dezember des Vorjahres des beabsichtigten Studienbeginns im Immatrikulationsamt der EHB eingegangen sein. Studieninteressent:innen setzen sich bitte direkt mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung.

Für Informationen zum Studieninhalt steht Ihnen Prof. Dr. med. M. Mangler unter mandy.mangler@eh-berlin.de zur Verfügung.

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