FAQs Evangelische Religionspädagogik
Wie erfolgt die Studienplatzvergabe?
Die Studienplätze werden in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. Die Durchschnittsnote des Schulabschlusses fließt als Auswahlkriterium in das Verfahren ein. Ferner findet ein persönliches Auswahlgespräch mit den Bewerber*innen statt. Im Gespräch wird die Eignung und Motivation zum Studium unter Einbeziehung der bisherigen ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Tätigkeiten in der kirchlichen oder sozialen Arbeit bewertet. Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren können Sie der Zulassungsordnung entnehmen, die Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Benötige ich ein Praktikum für die Bewerbung?
Nein, vor Studienbeginn ist kein Praktikum erforderlich.
Welche Unterlagen reiche ich ein, falls ich eine Fachhochschulreife bestehend aus einem schulischen und praktischen Teil erworben habe?
In diesem Falle ist der Bewerbung das Zeugnis über die Zuerkennung der Fachhochschulreife auf der Grundlage des Zeugnisses des schulischen Teils der Fachhochschulreife und des Nachweises des praktischen Teils beizufügen.
Was ist zu beachten, falls ich die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben habe?
Nicht jede Fachhochschulreife eines anderen Bundeslandes ist automatisch im Land Berlin anerkannt. Sofern das Zeugnis nicht an einer Fachoberschule erworben wurde und keinen Zusatz enthält, aus dem ersichtlich ist, dass der Abschluss auch in Berlin anerkannt ist beziehungsweise eine bundesweite Gültigkeit hat, wird eine Anerkennungsbescheinigung der Schule benötigt, an welcher der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben worden ist oder von der für das Schulwesen zuständigen Landesverwaltung. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass das Zeugnis der Fachhochschulreife auf der Grundlage der geltenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auch im Land Berlin Gültigkeit hat. Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsmaterial im Downloadbereich.
Was wird als Dienst anerkannt und wie weise ich den Dienst nach?
Als Dienst anerkannt wird ein (abgeleisteter) Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ), europäischer Freiwilligendienst, ein im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojekts abgeleisteter Dienst, Entwicklungshilfe, Betreuung und Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, ein bis zur Aussetzung der Dienste geleisteter Wehrdienst und ein Zivildienst. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel durch eine Bescheinigung über die tatsächliche Ableistung eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in der aktuell geltenden Fassung; die Bescheinigung muss den in § 11 des Gesetzes genannten Mindestanforderungen genügen.
Im Falle der Betreuung und Pflege findet eine Anrechnung nur statt, wenn die Betreuung/Pflege in ihrem Umfang den zuvor genannten Diensten vergleichbar ist und, wenn eine schriftliche Versicherung der Antragstellenden beigefügt ist, dass eine vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt wurde und andere Personen nicht zur Verfügung standen. Bei der Betreuung/Pflege eines Kindes ist die Versicherung durch geeignete Bescheinigungen (beispielsweise Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest) glaubhaft zu machen. Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsmaterial im Downloadbereich.
Wann und in welcher Form erhalte ich eine Antwort über den Ausgang des Vergabeverfahrens?
Ein Zulassungsbescheid im Hauptverfahren wird in der Regel in der ersten Hälfte des auf den Bewerbungstermin folgenden Monats als PDF-Dokument im Bewerbungsportal bereitgestellt, d.h. bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis Mitte August und bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis Mitte Februar. Weitere Zulassungsbescheide können im Rahmen eines Nachrückverfahrens im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn erfolgen.
Ablehnungsbescheide werden zum Ende des Verfahrens verschickt.
WICHTIG: Über jede Statusänderung werden Sie über das Bewerbungsportal an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse informiert, vorausgesetzt Sie melden sich nach jeder Benachrichtigungsmail in Ihrem Bewerbungsportal an. Beachten Sie daher unbedingt diese Nachrichten und gehen in Ihr Bewerbungsportal!
Im Fall einer Zulassung zum Studium wird Ihnen im Bewerbungsportal als Status 'Zulassungsangebot liegt vor' angezeigt. Mit einem Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Frist für die Immatrikulation (Einschreibung) gesetzt, die einzuhalten ist! Werden Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Immatrikulation versäumt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Der Zulassungsbescheid erscheint im Bewerbungsportal als PDF-Dokument.
Wenn Sie aktuell keine Zusage erhalten haben, wird Ihnen als Status in Ihrem Bewerberportal beispielsweise 'Zulassungsangebot aktuell nicht möglich' angezeigt. Sie nehmen dann automatisch am Nachrückverfahren teil und können im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn eine Studienplatzzusage erhalten.