Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder eine Studienberechtigung als beruflich qualifizierte:r Bewerber:in ohne Abitur gemäß § 11 Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG). Vor Studienbeginn ist kein Praktikum erforderlich.

Bewerbungsfristen und Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungen sind derzeit jeweils zum Wintersemester möglich.
  • Studienbeginn: 1. Oktober
  • Letzter Antragstermin für das jeweilige Wintersemester: 15. Juli
  • für beruflich qualifizierte Bewerber:innen gemäß § 11 BerlHG: 1. April

Bewerbungen erfolgen über das Online-Bewerbungsportal der EHB innerhalb des Bewerbungszeitraumes.

Nach der Registrierung als Bewerber:in und den online vorgenommen Angaben zum Bewerbungsverfahren, drucken Sie abschließend den 'Antrag auf Zulassung' aus, füllen diesen aus und fügen die erforderlichen Unter­lagen bei. Eine über das Online-Bewerbungsportal der EHB abgegebene Bewerbung allein hat noch keine Gültigkeit. Der Zulassungsantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bis zur Bewerbungsausschlussfrist bei der EHB einzureichen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Zulassungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen bei der EHB, nicht das Datum des Poststempels.

Die Online-Bewerbung gilt aktuell nicht für beruflich qualifizierte Bewerber:innen ohne Abitur gemäß § 11 BerlHG sowie für Bewerber:innen, die sich für ein höheres Semester bewerben möchten. Bewerbungsunterlagen stehen für den Bewerber:innenkreis der beruflich qualifizierten Bewerber:innen ohne Abitur gemäß § 11 BerlHG ab Anfang Februar im Downloadbereich zur Verfügung. Bewerber*innen, die sich für ein höheres Semester bewerben möchten, setzen sich bitte direkt mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung.

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