FAQs Leitung – Bildung – Diversität (Management – Education – Diversity)
Kann ich mich bewerben, wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt?
Ja. In diesem Fall muss im Rahmen der Bewerbung eine vom Prüfungsamt ausgestellte Fächer- und Notenübersicht eingereicht werden, aus der hervorgeht, dass auf der Grundlage des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird. Zudem dürfen nicht mehr als 30 ECTS-Leistungspunkte für den ausstehenden Bachelorabschluss fehlen; anderenfalls ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren nicht möglich!
Die Bescheinigung muss die Angabe der Regelstudienzeit des Studienganges enthalten, die bisher erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die Ausweisung der vorläufigen Gesamtnote. Die EHB errechnet keine Note! Die Teilnahme am Verfahren zur Vergabe der Studienplätze erfolgt auf der Grundlage der bescheinigten Durchschnittsnote. Das spätere Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt somit unbeachtet.
Benötige ich ein Praktikum oder eine berufliche Praxis für die Bewerbung?
Nein, vor Studienbeginn sind weder ein Praktikum noch Berufserfahrung erforderlich.
Kann ich jeden Studienschwerpunkt wählen?
Sie sind grundlegend in der Wahl Ihres Schwerpunktes frei. Durch die Angabe des ausgewählten Schwerpunktes im Bewerbungsverfahren erhalten Sie jedoch keine Gewähr der tatsächlichen Belegung des gewünschten Studienschwerpunktes innerhalb des Studiums.
Wie werden die Studienplätze vergeben?
Sind mehr Bewerbungen eingegangen als freie Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein hochschuleigenes Auswahlverfahren statt.
In dem Auswahlverfahren wird zur Bildung der Rangfolge die Durchschnittsnote des der Bewerbung zugrundeliegenden berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und falls vorhanden die nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung gemäß ihrer Dauer herangezogen.
Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Zulassungsordnung, die Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Wird Berufserfahrung für das Auswahlverfahren berücksichtigt?
Eine Berücksichtigung kann nur erfolgen, wenn eine mindestens einjährige und dem ersten Hochschulabschluss entsprechend einschlägige Berufserfahrung belegt werden kann. Zudem muss die Berufstätigkeit nach dem Studienabschluss im Umfang von mindestens 50% der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet worden sein. Weitere Details können Sie der Zulassungsordnung entnehmen.
Wann und in welcher Form erhalte ich eine Antwort über den Ausgang des Vergabeverfahrens?
Zulassungsbescheide im Hauptverfahren werden in der Regel in der ersten Hälfte des auf den Bewerbungstermin folgenden Monats als PDF-Dokument im Bewerbungsportal bereitgestellt, d.h. bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis Mitte Februar. Weitere Zulassungsbescheide können im Rahmen eines Nachrückverfahrens im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn erfolgen.
Ablehnungsbescheide werden zum Ende des Verfahrens verschickt.
WICHTIG: Über jede Statusänderung werden Sie über das Bewerbungsportal an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse informiert, vorausgesetzt Sie melden sich nach jeder Benachrichtigungsmail in Ihrem Bewerbungsportal an. Beachten Sie daher unbedingt diese Nachrichten und gehen in Ihr Bewerbungsportal!
Im Fall einer Zulassung zum Studium wird Ihnen im Bewerbungsportal als Status 'Zulassungsangebot liegt vor' angezeigt. Der Zulassungsbescheid erscheint im Bewerbungsportal als PDF-Dokument . In dem Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Frist für die Immatrikulation (Einschreibung) gesetzt, die einzuhalten ist! Werden Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Immatrikulation versäumt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Wenn Sie aktuell keine Zusage erhalten haben, wird Ihnen als Status in Ihrem Bewerberportal beispielsweise 'Zulassungsangebot aktuell nicht möglich' angezeigt. Sie nehmen dann automatisch am Nachrückverfahren teil und können im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn eine Studienplatzzusage erhalten.
Werden Studiengebühren erhoben?
Studiengebühren werden derzeit nicht erhoben. Die im Zuge der Immatrikulation und Rückmeldung anfallenden Gebühren können Sie den Informationen im Downloadbereich entnehmen. In den Gebühren ist u.a. ein Semesterticket enthalten. Der genaue Betrag wird im Rahmen einer Zulassung mitgeteilt.
Ist es möglich in Teilzeit zu studieren?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag gestellt werden, einzelne Semester in Form eines Teilzeitstudiums abzuleisten.
Das Teilzeitstudium ist die Studienform, in der individuelle Studienverläufe/Studieninhalte entsprechend vereinbart werden bzw. eine gemäß der hochschuleigenen Richtlinie vorgegebene Arbeitsbelastung (Workload) verbindlich ist. Die maximale Studiendauer beträgt fünf Studiensemester. Weitere Informationen erhalten Sie im Downloadbereich. Der Antragsvordruck für die Ableistung einzelner Teilzeitsemester ist auf der Seite des Prüfungsamtes hinterlegt.