Bestehende Einschränkungen im Berliner Hochschulbetrieb werden bis 31. Mai fortgesetzt
Die von der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) am 30. März 2021 vereinbarten pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb werden angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen bis 31. Mai 2021 fortgesetzt. Etwaige Auswirkungen der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (sogenannte Bundesnotbremse) auf den Hochschulbetrieb werden im Bedarfsfall gesondert kommuniziert.
Die Hochschulen implementieren ihre Konzepte für den Einsatz von Corona-Tests, um angesichts der steigenden Infektionszahlen die Sicherheitsmaßnahmen für geplante Präsenzformate zu erhöhen, die zwingend notwendig und nicht digital durchführbar sind. Diese von den Hochschulen in eigener Verantwortung entwickelten Konzepte sichern die bereits bestehenden Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zusätzlich ab.
Sabine Schuhhardt
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