Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Michael Komorek

Schnittstelle Eingliederungshilfe/Pflege: Wieviel Teilhabe will sich das Land Berlin leisten?

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin hat gestern, den 07. Juli 2022 zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen, bei der mit Gästen aus Politik, Wissenschaft und praktischer Arbeit Schwierigkeiten aufgezeigt und Lösungen thematisiert wurden.
An der Podiumsdiskussion teilgenommen hat unter anderem der Prorektor der EHB Prof. Dr. Michael Komorek.

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Nicht weniger als einen „Quantensprung“ versprach die ehemalige Bundessozialministerin Andrea Nahles, als sie 2016 im Bundestag für das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) warb. Im Januar 2020 trat die letzte Stufe dieses Gesetzes offiziell in Kraft, einem Gesetz, welches die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben garantiert und den Begriff Behinderung für die Eingliederungshilfe definiert. Deutschland setzt damit die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) weiter um. Ziel ist die Förderung der Selbstbestimmung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der der Gesellschaft. Inklusion ist seit 2008 ein Menschenrecht. Auch in den Pflegestärkungsgesetzen findet sich ein Pflegebegriff, der ein möglichst selbstbestimmtes Leben zum Ziel hat. Dies soll durch die Wiedergewinnung oder den Erhalt der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte erfolgen. Im Alltag der Menschen, die beide Leistungen erhalten, wird die Abgrenzung ebenso wie die Verzahnung dieser Hilfen jedoch zunehmend schwieriger. Es fehlen konkrete gesetzliche Regelungen.

Den Link zur Podiumsdiskussion finden Sie unten angegeben.

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