FAQs Evangelische Religionspädagogik & Diakonik
Wie erfolgt die Studienplatzvergabe?
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt jeweils getrennt nach den Studienschwerpunkten in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren. In dem Auswahlverfahren werden unter anderem ehrenamtliche, neben- oder hauptberufliche Tätigkeiten in der kirchlichen oder sozialen oder diakonischen Arbeit bewertet. Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren können Sie der Zulassungsordnung entnehmen, die Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Was wird als Dienst anerkannt und wie weise ich den Dienst nach?
Als Dienst anerkannt wird ein (abgeleisteter) Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ), europäischer Freiwilligendienst, ein im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojekts abgeleisteter Dienst, Entwicklungshilfe, Betreuung und Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, ein bis zur Aussetzung der Dienste geleisteter Wehrdienst und ein Zivildienst. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel durch eine Bescheinigung über die tatsächliche Ableistung eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in der aktuell geltenden Fassung; die Bescheinigung muss den in § 11 des Gesetzes genannten Mindestanforderungen genügen.
Im Falle der Betreuung und Pflege findet eine Anrechnung nur statt, wenn die Betreuung/Pflege in ihrem Umfang den zuvor genannten Diensten vergleichbar ist und, wenn eine schriftliche Versicherung der Antragstellenden beigefügt ist, dass eine vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt wurde und andere Personen nicht zur Verfügung standen. Bei der Betreuung/Pflege eines Kindes ist die Versicherung durch geeignete Bescheinigungen (beispielsweise Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest) glaubhaft zu machen. Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsmaterial im Downloadbereich.
Wann und in welcher Form erhalte ich eine Antwort über den Ausgang des Vergabeverfahrens?
Ein Zulassungsbescheid im Hauptverfahren wird in der Regel in der ersten Hälfte des auf den Bewerbungstermin folgenden Monats als PDF-Dokument im Bewerbungsportal bereitgestellt, d.h. bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis Mitte August. Weitere Zulassungsbescheide können im Rahmen eines Nachrückverfahrens im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn erfolgen.
WICHTIG: Über jede Statusänderung werden Sie über das Bewerbungsportal an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse informiert, vorausgesetzt Sie melden sich nach jeder Benachrichtigungsmail in Ihrem Bewerbungsportal an. Beachten Sie daher unbedingt diese Nachrichten und gehen in Ihr Bewerbungsportal!
Im Fall einer Zulassung zum Studium wird Ihnen im Bewerbungsportal als Status 'Zulassungsangebot liegt vor' angezeigt. Mit einem Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Frist für die Immatrikulation (Einschreibung) gesetzt, die einzuhalten ist! Werden Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Immatrikulation versäumt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.