Teilzeitstudium
Ein Vollzeitstudium an der EHB kann auf Antrag ganz oder für einzelne Semester in Teilzeit absolviert werden. Das Teilzeitstudium kann nur im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (31. März oder 30. September) über ein Antragsformular, welches dem Prüfungsamt einzureichen ist, beantragt werden. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht (siehe auch § 5 der Ordnung für Studienangelegenheiten an der EHB).
Fragen und Antworten zum Fragen und Antworten zum Teilzeitstudium
Was bedeutet „Teilzeitstudium“ konkret?
Ist ein Teilzeitstudium in jedem Studiengang möglich?
Was sollte vor der Antragsstellung des Teilzeitstudiums berücksichtigt werden?
Wie erfolgt die Planung bzw. Auswahl der Module innerhalb von Teilzeitsemestern?
Für welchen Zeitraum gilt das Teilzeitstudium?
Was ist bei Antragstellung eines Teilzeitstudiums nach bereits erfolgter Rückmeldung, jedoch vor Semesterbeginn zu beachten?
Wie erfolgt die Rückkehr vom Teilzeit- zum Vollzeitstudium?
Was steht in § 5 ‚Teilzeitstudium‘ der Ordnung für Studienangelegenheiten?
Downloads und Links
- Link zur Webseite Immatrikulationsamt
- Ordnung für Studienangelegenheiten an der EHB Ordnung für Studienangelegenheiten an der EHB
- Antrag auf Teilzeitstudium
- Antrag auf Vollzeitstudium / Widerruf des Teilzeitstudienantrags Der Antrag wird in Kürze bereitgestellt.
Ansprechperson
Martin Ziemer
Position Mitarbeiter im Prüfungsamt
Arbeitsbereich(e) Prüfungsamt
Telefon +49 (0) 30 845 82 265
E-Mail martin.ziemer@eh-berlin.de
Büro A 101, A-Gebäude
Sandra Schmid
Position Leitung Prüfungsamt
Arbeitsbereich(e) Prüfungsamt
Telefon +49 (0) 30 845 82 264
E-Mail sandra.schmid@eh-berlin.de
Büro A 101, A-Gebäude