Infos aus dem Immatrikulationsamt

Teilzeitstudium

Ein Vollzeitstudium an der EHB kann auf Antrag ganz oder für einzelne Semester in Teilzeit absolviert werden. Das Teilzeitstudium kann nur im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (31. März oder 30. September) über ein Antragsformular, welches dem Prüfungsamt einzureichen ist, beantragt werden. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht (siehe auch § 5 der Ordnung für Studienangelegenheiten an der EHB). 

Fragen und Antworten zum Fragen und Antworten zum Teilzeitstudium

Ansprechperson

© EHB

Martin Ziemer

Position Mitarbeiter im Prüfungsamt

Arbeitsbereich(e) Prüfungsamt

Telefon +49 (0) 30 845 82 265

E-Mail martin.ziemer@eh-berlin.de

Büro A 101, A-Gebäude

© EHB

Sandra Schmid

Position Leitung Prüfungsamt

Arbeitsbereich(e) Prüfungsamt

Telefon +49 (0) 30 845 82 264

E-Mail sandra.schmid@eh-berlin.de

Büro A 101, A-Gebäude

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