Mitarbeiter*innenvertretung (MAV)

Mitarbeiter*innenrechte stärken
Mitarbeiter:innenvertretung ohne Mitglieder
Da sich keine ausreichende Anzahl von Kandidat:innen zur Wahl gestellt hat, gibt es ab 1. Mai 2022 keine Mitarbeiter:innenvertretung mehr an der EHB.
Sollten sich zukünftig Mitarbeiter:innen finden, welche das Gremium neu etablieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Wahlausschuss, um die Wahl gemäß der Wahlordnung des MVG | EKD durchführen zu lassen.
Allgemeine Aufgaben der MAV
Die MAV ist im kirchlichen Bereich das Gremium, welches in der freien Wirtschaft Betriebsrat und in der staatlichen Verwaltung Personalrat heißt. Auch die Aufgaben der MAV sind mit denen von Betriebs‐ und Personalrat vergleichbar.
Die MAV wirkt aktiv an Entscheidungen mit, welche die Mitarbeiter*innen betreffen, wie z.B. Einstellung und Kündigung, Eingruppierung, Grundsätze zur Arbeitszeit und Urlaub, Arbeitsplatzgestaltung, Fort- und Weiterbildung. Dabei hat sie unterschiedliche Informations-, Mitbestimmungs-, Anhörungs- und weitere Beteiligungsrechte. Sie berät die Mitarbeiter*innen zu Belangen ihrer Tätigkeit an der EHB und vertritt deren Interessen gegenüber der Hochschulleitung.
In der Teilnahme an Gremien und Projekten und der Mitwirkung an der Organisation von Veranstaltungen für die Mitarbeiter*innen tritt sie für eine positive Gestaltung der Arbeitssituation für die Beschäftigten ein. Die rechtliche Grundlage ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG-EKD).
Das MVG verpflichtet MAV und Dienststellenleitung, sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Hierfür finden regelmäßige Treffen mit dem Kanzler der EHB statt. Mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, zur Arbeitszeitregelung und zur alternierenden Telearbeit wurden generelle rechtliche Regelungen getroffen.
Downloads und Links
- Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit Während der Corona-Pandemie sind die Festlegungen zu Rahmen- und Kernarbeitszeit ausgesetzt
- Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit der Hausmeister
- Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit Während der Corona-Pandemie ausgesetzt
- Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands
- Was ist eine MAV, was tut sie?
- Hauptmitarbeitervertretung der EKBO
MAV-Vorsitzende und stellvertretende MAV-Vorsitzende

Regine Kammel
Position Leitung Praxisamt | Career Service
Arbeitsbereich(e) Praxisamt, Career Service
Telefon +49 30 845 82 263
E-Mail kammel@eh-berlin.de
Büro A 107, A-Gebäude
Sprechzeiten Mo, Mi, Do 9.00 bis 12.30 Uhr, Do 13.30 bis 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Kerstin Jahn
Position Mitarbeiterin im Prüfungsamt
Arbeitsbereich(e) Prüfungsamt
Telefon 30 845 82 240
E-Mail jahn@eh-berlin.de
Büro A 102, A-Gebäude
Ihre Ansprechperson und Sprengelvertretung
