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Vor Studienbeginn ist kein Praktikum erforderlich.
Für ausländische Studienbewerber/-innen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union und ausländische Studienbewerber/-innen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (Bildungsinländer/-innen), gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen. Ausländische Studienbewerber/-innen, die nicht unter den genannten Bewerberkreis fallen, beachten bitte die ausführlichen Hinweise des Bewerbungs- und Informationsmaterials.
Zum Bewerbungstermin ist zudem der Nachweis der zur Aufnahme eines Studiums ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse einzureichen. Beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen hierzu.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt überwiegend nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Studienbewerber/-innen mit der besseren Durchschnittsnote gehen Studienbewerbern/-bewerberinnen mit der schlechteren Durchschnittsnote vor.
Weitere Studienplätze werden in einer Quote nach der Wartezeit vergeben.
Bewerbungen sind auf den Antragsformularen der EHB mit den erforderlichen Unterlagen bis zur jeweiligen Bewerbungsausschlussfrist zu stellen.
| Letzter Antragstermin für das Sommersemester | 15.Januar |
| für Bewerber/-innen gemäß § 11 BerlHG: | 15.Dezember |
| Letzter Antragstermin für das Wintersemester: wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben wurde | 31. Mai |
| andernfalls bis zum | 15. Juli |
| für Bewerber/-innen gemäß § 11 BerlHG: | 15. Juni |
| Bei der Bewerbung für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums als Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung |
Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Zulassungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen bei der EHB, nicht das Datum des Poststempels.
Die Bewerbungsunterlagen stehen für eine Bewerbung zum Sommersemester ab Mitte November und für eine Bewerbung zum Wintersemester ab Mitte April im Downloadbereich zur Verfügung.